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28. Februar 2001. Nachrichten: Politik & Recht - Pakistan Verbot von Spendensammlungen für den "Jihad"

Am 26. Februar 2001 meldete die Neue Zürcher Zeitung, daß die pakistanische Militärregierung militanten muslimischen Gruppierungen, die im indischen Teil Kashmirs operieren, das Sammeln von Spenden untersagt hat. Betroffen von dem Verbot sind die 14 Mitgliedsorganisationen der Jihad-Gruppe, einer Koalition militanter Vereinigungen, die entweder selbst im indischen Kashmir kämpfen oder dort aktive Guerillas unterstützen. In den vergangenen Jahren haben diese Organisationen in ganz Pakistan ein Netzwerk aufgebaut, das Spenden für den Kampf in Kashmir sammelte und sich jeder staatlichen Kontrolle entzog.

Pakistanische Pressestimmen werteten die Maßnahme als ein Zugeständnis an Indien, das vor drei Monaten einen Waffenstillstand in Kashmir ausgerufen und diesen am 21. Februar erneut verlängert hatte. Wenig begeistert zeigten sich die betroffenen Jihad-Gruppen. Die bekannteste von ihnen, die Hizbul Mujahedin, ließ verlauten, daß niemand das pakistanische Volk davon abhalten könne, für jene zu spenden, die für die Befreiung Kashmirs kämpften.

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